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Ausbildungsverträge korrekt abschließen

Das Ausbildungsverhältnis kommt durch einen Vertrag zwischen dem ausbildenden Unternehmen und dem Auszubildenden zustande. Der rechtliche Rahmen ergibt sich aus dem Berufsbildungsgesetz. Darüber hinaus sind weitere Rechtsgrundlagen wie das Jugendarbeitsschutzgesetz oder das Bundesurlaubsgesetz zu beachten. Grundlage ist der IHK-Mustervertrag, der über das Internet zu beziehen ist. Darin ist
der Ausbildungsberuf, der Beginn und die Dauer der Ausbildung, die Dauer der täglichen Ausbildungszeit und die Probezeit festzulegen. Auch die Höhe der Vergütung, die Dauer des Urlaubs und die Voraussetzungen, unter denen der Vertrag gekündigt werden kann, sind im Vertrag festzuhalten. Sind mögliche Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Betriebes geplant, sollten diese ebenfalls eingetragen werden.


Betrieb

Kennen wir die wesentlichen Abläufe
bei der Einstellung von
Auszubildenden und beim Abschluss
des Berufsausbildungsvertrages?

Nehmen unsere unter 18 Jahre alten
Bewerber, vor Abschluss des
Berufsausbildungsvertrages, an
einer ärztlichen Erstuntersuchung teil?

Vereinbaren wir im Berufsausbildungsvertrag
unter bestimmten Voraussetzungen,
eine Verkürzung der Ausbildungszeit?

Vereinbaren wir mit den Auszubildenden
eine angemessene Vergütung?

Reichen wir unsere Berufsausbildungsverträge
rechtzeitig vor Ausbildungsbeginn ein?
Hat die Geschäftsführung des Unternehmens unterschrieben, bei minderjährigen
Auszubildenden der Erziehungsberechtigte?
Sind die Anlagen zum Ausbildungsvertrag (Ausbildungsplan, Dokumenation über die
ärztliche Erstuntersuchung, Ausbilderkarte) komplett?


Weitere Informationen: Ausbildungsberaterteam
Die berufliche Schule mit vorbereitenden Bildungsgängen

Unterstützen unsere Schulsozialarbeiter und Integrationsberater die Schülerinnen und die Schüler in berufsvorbereitenden Bildungsgängen beim Zustandekommen von Berufsausbildungsverträgen?